Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen

FAHRZEUGMIETVERTRAG

Dieser „Fahrzeugmietvertrag“ (kurz „Vertrag“) ist ein Anhang zum zwischen den Parteien unterzeichneten Fahrzeug-Übergabe-/Rückgabeformular (kurz „Formular“) und ein untrennbarer Bestandteil davon. Mit diesem Vertrag hat Atlas Rent A Car (kurz „Vermieter“) das Fahrzeug, das sich in seinem Eigentum befindet oder von ihm betrieben wird, an den im Formular mit Name und Adresse aufgeführten Mieter für die im Formular angegebenen Daten vermietet. Der Mieter verpflichtet sich mit diesem Vertrag, das gemietete Fahrzeug innerhalb der festgelegten Bedingungen (Mietdauer, Rückgabezeit, Rückgabestation usw.) zu nutzen und den Mietpreis vollständig und fristgerecht zu bezahlen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags akzeptiert der Mieter sämtliche Verpflichtungen in Bezug auf das gemietete Fahrzeug.

Der Mieter erkennt im Voraus an, dass er die bei der Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs erstellten Fahrzeug-Übergabeformulare unterzeichnen wird; dass er, falls er das Formular nicht unterzeichnet, als hätte er dessen Inhalt vorbehaltlos akzeptiert gilt; und dass er, sofern er Einwände gegen die im Formular aufgeführten Punkte hat, auf eigene Kosten eine Begutachtung durch einen Sachverständigen veranlassen und hierauf gestützt Einwände erheben kann.

Die vom Mieter in diesem Vertrag und seinen Anhängen angegebene Adresse ist die gesetzliche Zustelladresse. Sofern eine Adressänderung dem Vermieter nicht schriftlich mitgeteilt wird, gelten sämtliche an diese Adresse gerichteten Mitteilungen gemäß Zustellungsgesetz als wirksam.

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags bestätigt der Mieter, dass er das Fahrzeug sowohl mechanisch als auch karosserietechnisch in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand übernommen hat, dass das Fahrzeug in der im Formular angegebenen Weise übergeben wurde, dass sämtliche vorhandenen Schäden am Fahrzeug in das Formular einzutragen sind und dass er andernfalls für alle bei der Rückgabe festgestellten Schäden verantwortlich ist. Der Mieter bestätigt, dass außer den bei der Übergabe angegebenen Schäden keine weiteren Schäden oder Unfallspuren am übernommenen Fahrzeug vorhanden sind.

Der Mieter wird das gemietete Fahrzeug zusammen mit allen mit übergebenen Dokumenten, Zubehörteilen und Ersatzreifen an die Mietstation oder an ein anderes im Vertrag genanntes Büro des Vermieters zurückgeben. Verlangt der Mieter Zusatzleistungen (Babysitz, Navigationsgerät usw.), ist er verpflichtet, die vom Vermieter mitgeteilte zusätzliche Mietgebühr gemäß den Vertragsbedingungen zu bezahlen.

Der Mieter haftet vollständig für jegliche Schäden, Verluste, Beeinträchtigungen und Strafen, die aufgrund von Bedienfehlern oder Fahrlässigkeit entstehen und nicht durch die Verkehrshaftpflichtversicherung gedeckt werden können, am Fahrzeug, das er in einwandfreiem Zustand übernommen hat.

Alters- und Führerscheinbedingungen:
Der Mieter hat die für die Fahrzeuge erforderlichen Alters- und Führerscheinbedingungen einzuhalten:

  • Für Fahrzeuge der Economy-Gruppe: mindestens 20 Jahre alt und mindestens 1 Jahr im Besitz eines Führerscheins,
  • Für Fahrzeuge der Mittelklasse: mindestens 22 Jahre alt und mindestens 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins,
  • Für Fahrzeuge der Oberklasse: mindestens 25 Jahre alt und mindestens 3 Jahre im Besitz eines Führerscheins.

Personen, die das Fahrzeug außer dem Mieter nutzen, müssen ebenfalls die im Rahmen der Mietbedingungen erforderliche Dauer erfüllt haben und dem Vermieter schriftlich als Zusatzfahrer gemeldet werden. Andernfalls trägt der Mieter die alleinige Verantwortung für sämtliche entstehenden Schäden und Verpflichtungen.

Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden; ist die Dauer kürzer, wird der Mietpreis über 1 (einen) Tag berechnet. Der Mieter bezahlt den Mietpreis gemäß gültiger Preisliste im Voraus. Zusätzlich ist der Mieter verpflichtet, die folgenden Zusatzgebühren zu zahlen:

  • a) Bei Verspätungen bis zu 3 Stunden: für jede Stunde 1/3 des täglichen Mietpreises; bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden: 1 Tagesmietpreis,
  • b) Eine etwaige Einweggebühr, die am Ende der Miete entstehen kann,
  • c) Die Kraftstoffdifferenz, wenn der Tank voll übergeben wurde und nicht voll zurückgegeben wird, zuzüglich 25% Servicegebühr,
  • d) Sämtliche Kosten wie Kraftstoff, Autobahn-/Mautgebühren, Park- und Transportkosten.

Der Mieter leistet die Zahlung zu Beginn der Anmietung per Kreditkarte, bar oder per Voucher. Werden der Mietpreis und die im Vertrag genannten weiteren Beträge nicht bezahlt, werden die Zahlungen ab Rechnungsdatum ohne weitere Mahnung oder Inverzugsetzung fällig; es wird ein Verzugszins von monatlich 5% angewendet. Zu Beginn der Anmietung wird eine Vorautorisierung (Pre-Authorization) von der Kreditkarte des Mieters eingeholt.

Das im Vertrag angegebene Rückgabedatum kann mit Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Ohne Zustimmung des Vermieters kann die Mietdauer nicht verlängert werden. Am Ende des befristeten Mietvertrags wird der Mieter, sofern nichts anderes vereinbart ist, das Mietobjekt ohne Mahnung und ohne weitere Mitteilung an den Vermieter zurückgeben.

Der Mieter wird das Fahrzeug in Übereinstimmung mit dem Straßenverkehrsgesetz und den einschlägigen Verordnungen nutzen und alle Verkehrsregeln einhalten. Der Mieter ist verpflichtet, das Straßenverkehrsgesetz sowie sämtliche zugehörigen Vorschriften einzuhalten. Der Mieter haftet für alle rechtlichen und strafrechtlichen Kosten, die aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen entstehen. Der Mieter wird die dem Vermieter gemeldeten Verkehrsbußgelder fristgerecht bezahlen und für jeden Vorgang eine Servicegebühr von 100 TL entrichten. Diese Beträge werden dem Mieter in Rechnung gestellt bzw. von ihm eingezogen.

Es ist untersagt, das gemietete Fahrzeug Dritten unentgeltlich oder auf andere Weise zur Nutzung zu überlassen. Das Fahrzeug darf nur unter den angegebenen Bedingungen und mit Zustimmung des Vermieters genutzt werden. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag in den folgenden Fällen einseitig zu kündigen:

  • a) Wenn das Fahrzeug von einem Zusatzfahrer genutzt wird,
  • b) Wenn es von einem anderen Fahrzeug abgeschleppt/gezogen wird,
  • c) Wenn Beförderung/Transport gegen Entgelt durchgeführt wird,
  • d) Wenn es zur Teilnahme an Veranstaltungen wie Rennen oder Geschwindigkeitstests genutzt wird,
  • e) Wenn das Fahrzeug außerhalb seines vorgesehenen Zwecks genutzt wird,
  • f) Wenn verbotene Substanzen transportiert werden,
  • g) Wenn der Mieter das Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss führt,
  • h) Wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, kann der Vermieter den Vertrag berechtigterweise kündigen.

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