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Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Die Vorautorisierung (Provision) ist ein Verfahren, das während der Fahrzeuganmietung angewendet wird. Sie wird eingesetzt, um mögliche nachträgliche Verkehrsstrafen, Brückenüberfahrten, Autobahnnutzungen oder sonstige Zusatzgebühren abzusichern. Die Stornierung der Vorautorisierung wird am Tag nach Ihrem Rückgabetag per Fax an die Bank veranlasst und innerhalb von 2 bis 15 Werktagen aufgehoben.
Im Falle eines Unfalls stellen Sie zunächst die Sicherheit von Personen sicher und bleiben Sie ruhig. Handelt es sich um einen Unfall mit zwei Parteien, ist ein Unfallfeststellungsprotokoll erforderlich; handelt es sich um einen Alleinunfall, ist ein Protokoll der Polizei bzw. Gendarmerie erforderlich. Lassen Sie sich bei der Fahrzeugübernahme ausführlich über den Kaskostatus/Versicherungsschutz informieren.
Für Ihre Online-Fahrzeuganmietung können Sie über den Bereich auf der Startseite Ihren Abhol- und Rückgabeort sowie Datum und Uhrzeit festlegen und die aktuelle Liste verfügbarer Fahrzeuge anzeigen. Sie können Ihre Online-Reservierung einfach und schnell abschließen und die Zahlung sofort online durchführen.
Bei der Fahrzeuganmietung können Führerschein- und Altersgrenzen je nach Fahrzeugklasse variieren. Die Altersgrenzen für Fahrzeuge der Economy-Klasse oder für Fahrzeuge aus höheren Segmenten können Sie einsehen, indem Sie online reservieren und den Bereich mit den Fahrzeuginformationen prüfen.
Bei der Fahrzeugübernahme verlangen die meisten Autovermietungen eine gültige, auf Ihren Namen ausgestellte Kreditkarte, die von einem Bankinstitut bereitgestellt wurde, sowie eine ausreichende verfügbare Deckung für den Kreditbetrag (Kaution/Deposit).
Sobald Sie Ihre Reservierung erstellt haben, erhalten Sie automatisch eine Vorbestätigungs-E-Mail von unserem System. Anschließend kontaktieren Sie unsere Kundenberater telefonisch, bestätigen Ihre Daten und senden Ihnen danach eine Bestätigungs-E-Mail, um Ihre Zustimmung einzuholen.
Alle Fahrzeuge in unserem Unternehmen sind unter Berücksichtigung der Winterreifen-Regelung der Generaldirektion für Sicherheit im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. April mit Lassa-Winterreifen ausgestattet, und wir legen großen Wert auf die Sicherheit unserer Kunden.
Im Falle eines Unfalls: Sobald Sie über unsere Ihnen mitgeteilte Notfallnummer unseren Kundenberater erreichen, kommt unser Kundenberater zum Unfallort, erstellt den Unfallbericht, und nachdem das Unfallfahrzeug in die Werkstatt übernommen wurde, informieren wir Sie darüber, dass Sie Ihre Reise mit unserem im Unternehmen eingesetzten Ersatzfahrzeug (Backup-Fahrzeug) dort fortsetzen können, wo Sie aufgehört haben, damit Sie keine Nachteile erleben.
Nein. Im Falle eines Unfalls werden, sofern Sie nicht alkoholisiert sind und nicht ohne Führerschein fahren, keinerlei Zahlungen von Ihnen für den Nutzungsausfall, den Wertverlust des Fahrzeugs oder den Zeitraum, in dem das Fahrzeug in der Werkstatt bleibt, verlangt.
Ja. Einer der wichtigsten Punkte bei der Fahrzeuganmietung und bei kaskoversicherter Fahrzeuganmietung sind tödliche, dauerhaft invalidisierende und verletzungsbedingte Unfälle. In solchen Fällen leistet die persönliche Verkehrsversicherung unseres Fahrzeugs bis zu einem bestimmten Limit Zahlungen; und in IMMATERIELLEN und MATERIELLEN Schadensersatzklagen, die gegen den mietenden Fahrer eröffnet werden, zahlt unsere Kaskoversicherung bis auf den letzten Cent, und weder unser Unternehmen noch die Verfassungsgerichte verlangen vom Kunden, der die Anmietung durchgeführt hat, irgendeine Forderung.