Mietvertrag

PARTEIEN
Einerseits die Atlas Car Filo Turizm Sanayi Ve Ticaret Limited Şirketi mit Sitzadresse "Yağcılar Mah. 15 Temmuz Blv. Firdevs Birinci No: 148 Aund andererseits die natürliche oder juristische Person, die diesen Vertrag unterzeichnet, wurde zwischen den Parteien dieser Allgemeine Mietvertrag für Kraftfahrzeuge abgeschlossen.

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

VERMIETER: Atlas Car Filo Turizm Sanayi Ve Ticaret Limited Şirketi
MIETER: Die natürliche oder juristische Person, die diese Allgemeinen Bedingungen und den Mietvertrag unterzeichnet.
NUTZER/FAHRER: Die im Mietvertrag/Fahrzeugübergabeprotokoll als Fahrzeugnutzer benannte Person.
FAHRZEUG: Das gemietete Kraftfahrzeug, dessen Marke, Modell, Kennzeichen und sonstige Eigenschaften im Mietvertrag und Fahrzeugübergabeprotokoll angegeben sind und das dem Mieter für die Dauer der Miete zur Nutzung überlassen wird.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Diese Allgemeinen Bedingungen des Mietvertrages für Kraftfahrzeuge.
MIETBEDINGUNGEN: Diese allgemeinen „MIETBEDINGUNGEN“.
MIETVERTRAG: Der Kraftfahrzeug-Mietvertrag, in dem Fahrzeuggruppe, Marke, Modell, Kennzeichen, Mietdauer, Mietpreis, Zusatzleistungen, Versicherungen/Sicherheiten und sonstige Bedingungen geregelt sind.
FAHRZEUGÜBERGABEPROTOKOLL: Das Dokument, in dem die Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter, dessen Zustand bei Übergabe sowie bei Rückgabe an den Vermieter festgehalten werden.
SCHADENSBEARBEITUNGSGEBÜHR: Die Verwaltungsgebühr, die bei Unfall, Schaden oder ähnlichen Ereignissen anfällt (wird für jeden Schaden separat berechnet).
GEBÜHR FÜR FEHLENDEN KRAFTSTOFF: Die Gebühr, die anfällt, wenn das Fahrzeug mit unvollständigem Kraftstoffstand zurückgegeben wird.
VERWALTUNGSGEBÜHR FÜR STRAFEN: Die Gebühr, die bei Verkehrsverstößen, illegalen Durchfahrten und ähnlichen Fällen anfällt (wird für jeden Verstoß separat berechnet und eingezogen).
VERTRAGSGEGENSTAND: Gegenstand dieser Allgemeinen Bedingungen ist die Regelung der Mietbedingungen des dem Mieter überlassenen Fahrzeugs sowie der Zahlungsmodalitäten der festgelegten Miet- und sonstigen Entgelte und der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien.

1. Das Fahrzeug wurde dem Mieter für die Dauer der im Mietvertrag festgelegten Mietzeit vermietet. Der Mieter erklärt und verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß dem Mietvertrag, dem Fahrzeugübergabeprotokoll und diesen Allgemeinen Bedingungen zu nutzen, die Mietgebühr sowie die in diesen Allgemeinen Bedingungen genannten Gebühren/Entgelte zu zahlen und alle in den vorgenannten Dokumenten festgelegten Bestimmungen unwiderruflich zu akzeptieren.

2. Der Mieter erkennt an, dass er das Fahrzeug einschließlich aller Reifen, des Reserverads, der fahrzeugbezogenen Dokumente, Zubehörteile, Ausstattungen und Werkzeuge vollständig, ordnungsgemäß gewartet, mechanisch und karosserieseitig in einwandfreiem Zustand und ohne Unfallschäden übernommen hat, mit Ausnahme der im Fahrzeugübergabeprotokoll ausdrücklich vermerkten Punkte. Der Mieter ist für die Aufbewahrung der zusätzlich übergebenen Ausstattungen wie Schneeketten, Navigationsgerät, Kindersitz usw. sowie aller fahrzeugbezogenen Dokumente, Werkzeuge und Zubehörteile verantwortlich. Diese Gegenstände sind nicht durch Schaden- oder Diebstahlversicherungen abgedeckt; bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl hat der Mieter deren Marktwert zum Schadenszeitpunkt unverzüglich und in bar an den Vermieter zu zahlen.

3. Der Mieter verpflichtet sich, die im vom Fahrzeughersteller bereitgestellten Benutzerhandbuch enthaltenen Hinweise einzuhalten, das Fahrzeug sorgfältig zu benutzen und dessen ordnungsgemäßen Zustand zu gewährleisten.

4. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrsordnung und allen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ausschließlich innerhalb der Grenzen der Republik Türkei zu nutzen und es ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht ins Ausland zu verbringen. Andernfalls sind sämtliche Versicherungen und Sicherheiten ungültig, und der Mieter trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten, einschließlich Rückführungskosten. Alle aus gesetzeswidriger Nutzung resultierenden Kosten (Verkehrsstrafen, Abschleppkosten, Nutzungsausfall usw.) gehen zu Lasten des Mieters.

5. Für das Fahrzeug besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherung, die vom Vermieter abgeschlossen wurde. Der Mieter kann bei Vertragsabschluss zusätzliche Versicherungen (Diebstahl, Schaden, freiwillige Haftpflicht, Insassenunfall) gegen Vorauszahlung der Prämien in Anspruch nehmen. Falls der Mieter diese Versicherungen nicht abschließt oder die Prämien nicht bezahlt, haftet er persönlich für sämtliche Schäden, Verluste, Wertminderungen, Nutzungsausfälle, Strafen und Entschädigungen, die aus Unfällen oder sonstigen Ereignissen entstehen, einschließlich aller Ansprüche Dritter.

6. In den nachstehend aufgeführten Fällen sind sämtliche Versicherungen und Sicherheiten ungültig, selbst wenn diese abgeschlossen und bezahlt wurden; der Mieter haftet in vollem Umfang für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten:

a) Nutzung des Fahrzeugs für rechtswidrige Zwecke, unter außergewöhnlichen oder verkehrsuntauglichen Bedingungen, außerhalb öffentlicher Straßen oder auf nicht genehmigten Fähren,

b) Nutzung entgegen den Verkehrsregeln,

c) Nutzung durch nicht im Mietvertrag als Fahrer oder Zusatzfahrer eingetragene Personen,

d) Fälle, die gemäß den allgemeinen Kaskoversicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind oder bei denen die Versicherung aus irgendeinem Grund keine Zahlung leistet,

e) Nutzung durch Valet- oder Autowaschpersonal,

f) Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,

g) Überschreitung der gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzung oder Unfälle infolge alleinigen Verschuldens des Mieters,

h) Fehlen eines polizeilichen Unfallprotokolls oder Alkoholtests,

i) Schäden infolge unsachgemäßer oder vorsätzlicher Nutzung (z. B. Hochdrehen des Motors),

j) Zahlungsverzug bei Mietgebühren,

k) Schäden an Reifen, Felgen, Radkappen, Reserverad, Fahrzeugdokumenten, Kennzeichen oder sonstiger Fahrzeugausstattung,

l) Verlust oder Fehlfunktion von Fahrzeugschlüsseln,

m) Ansprüche Dritter oder von Fahrzeuginsassen, die über die Deckungssummen der Pflichtversicherung hinausgehen,

n) Nichtvorlage der erforderlichen Unfallunterlagen innerhalb von 24 Stunden nach dem Ereignis.

7. Das Fahrzeug darf ausschließlich von Fahrern genutzt werden, die die im Mietvertrag festgelegten Alters- und Führerscheinanforderungen erfüllen. Der Mieter haftet gemeinsam und gesamtschuldnerisch mit dem Fahrer und Zusatzfahrern für alle Schäden.

8. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Änderungen am Fahrzeug vornehmen. Andernfalls trägt er sämtliche Kosten der Wiederherstellung sowie den Nutzungsausfall.

9. Alle durch unsachgemäße Nutzung verursachten mechanischen oder elektrischen Schäden, die nicht von Versicherungen gedeckt sind, gehen zu Lasten des Mieters, einschließlich Nutzungsausfall und Verwaltungsgebühren.

10. Kraftstoff-, Park-, Maut- und Verkehrsgebühren sowie alle damit verbundenen Kosten trägt der Mieter. Der Vermieter ist berechtigt, diese Beträge ohne vorherige Ankündigung von der Kreditkarte oder der Kaution des Mieters einzuziehen.

11. Der Mieter hinterlegt vor Fahrzeugübergabe eine vom Vermieter festgelegte Kaution. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs, vorbehaltlich bankbedingter Verzögerungen.

12. Der Mieter gilt im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen als „Fahrzeughalter“ und haftet allein für alle Schäden an Dritten, Fahrzeugen oder der Umwelt.

13. Bei Nichtzahlung der vertraglichen Verpflichtungen erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass Sicherungsmaßnahmen ohne Sicherheitsleistung des Vermieters beantragt werden können.

14. Bei Beschlagnahme oder Sicherstellung des Fahrzeugs aufgrund rechtswidriger Handlungen des Mieters wird der Vertrag automatisch beendet; alle daraus entstehenden Kosten trägt der Mieter.

15. Der Mieter ist verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Kilometerbegrenzungen einzuhalten; Mehrkilometer werden gemäß Tarif berechnet.

16. Das Fahrzeug ist mit demselben Kraftstoffstand zurückzugeben, mit dem es übernommen wurde; andernfalls werden Kraftstoffkosten zuzüglich Servicegebühr berechnet.

17. Der Mieter ist frei in der Wahl der Kraftstoffmarke, haftet jedoch für Schäden durch falschen Kraftstoff.

18. Der Mietvertrag ist nicht übertragbar; Untervermietung oder Weitergabe des Fahrzeugs ist untersagt.

19. Der Mieter ist verpflichtet, alle im Vertrag genannten Miet-, Zusatz- und Servicegebühren vollständig zu zahlen.

20. Der Mieter leistet die Zahlungen gemäß den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen. Bei Mietdauern von einem Monat oder weniger kann der Vermieter die vollständige Vorauszahlung verlangen. Bei Mietdauern von mehr als einem Monat kann die Zahlung monatlich im Voraus oder vollständig im Voraus erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenen Beträge ohne Mahnung sofort fällig und mit Verzugszinsen in Höhe des doppelten Zinssatzes der Vorschusszinsen der Zentralbank der Republik Türkei berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.

21. Der Mieter erklärt unwiderruflich sein Einverständnis, dass alle aus dem Mietvertrag, diesen Allgemeinen Bedingungen und dem Fahrzeugübergabeprotokoll resultierenden Forderungen ohne weitere Zustimmung von der im Vertrag angegebenen Kreditkarte eingezogen werden können, auch nach Beendigung des Vertrages.

22. Die Deckung der Schaden- und Diebstahlversicherungen ist auf den Fahrzeugwert zum Schadenszeitpunkt begrenzt. Alle darüber hinausgehenden Schäden, Wertverluste und Nutzungsausfälle trägt der Mieter.

23. Eine Schadenregulierung auf Basis einer Erklärung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern jedoch die Schnellschadenversicherung ordnungsgemäß abgeschlossen und bezahlt wurde, kann eine Regulierung innerhalb der im Vertrag festgelegten Grenzen erfolgen. Die Entscheidung über den Versicherungsschutz obliegt ausschließlich dem Vermieter.

24. Im Falle eines Unfalls sind der Mieter und etwaige Zusatzfahrer verpflichtet: den Vermieter unverzüglich zu informieren, bei Personenschäden oder Todesfällen Polizei oder Gendarmerie zu verständigen, Unfallfotos anzufertigen, Zeugeninformationen zu sichern und sämtliche Unterlagen innerhalb von 24 Stunden vorzulegen.

25. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug vergessene, verlorene oder gestohlene Gegenstände.

26. Der Vermieter ist berechtigt, im Schadensfall einen angemessenen Betrag auf der Kreditkarte des Mieters zu blockieren und sämtliche Forderungen daraus ohne weitere Zustimmung einzuziehen.

27. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs liegt eine mögliche Rückerstattung im Ermessen des Vermieters. Nicht rechtzeitig abgeholte Fahrzeuge begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung.

28. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus Herstellungsfehlern des Fahrzeugs oder seiner Ersatzteile resultieren.

29. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs entstehen.

30. Das Fahrzeug ist zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt und Ort vollständig und unbeschädigt zurückzugeben. Bei Rückgabe an einem anderen Ort kann eine Einweggebühr berechnet werden.

31. Die Entgegennahme von Verspätungsgebühren begründet keine Vertragsverlängerung oder ein unbefristetes Mietverhältnis.

32. Bei verspäteter Rückgabe fallen zusätzliche Mietgebühren gemäß den im Vertrag festgelegten Sätzen an; darüber hinaus haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden.

33. Die Pflichten und Haftungen des Mieters bestehen bis zur tatsächlichen Rückgabe oder Rücknahme des Fahrzeugs fort.

34. Bei Abschluss einer Diebstahlversicherung ist der Mieter verpflichtet, alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen und im Schadensfall die erforderlichen behördlichen Unterlagen vorzulegen.

35. Für bei Rückgabe festgestellte Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, haftet der Mieter. Der Vermieter ist berechtigt, diese innerhalb von 30 Tagen geltend zu machen.

36. Bei Verstoß gegen vertragliche Pflichten ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne Entschädigung zu kündigen und sämtliche daraus entstehenden Kosten geltend zu machen.

37. Diese Allgemeinen Bedingungen treten mit Unterzeichnung in Kraft und enden mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs; Ansprüche des Vermieters bleiben bestehen.

38. Der Vermieter ist berechtigt, seine Rechte und Forderungen ohne Zustimmung des Mieters abzutreten.

39. Datenschutz: Der Mieter erteilt seine Zustimmung zur Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Zwecke der Vertragsdurchführung, Sicherheit und Marketingaktivitäten.

40. Im Streitfall gelten die Bücher und Aufzeichnungen des Vermieters als verbindliche und endgültige Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung.

41. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die zuständigen Gerichte und Vollstreckungsbehörden zuständig. Maßgeblich ist die türkische Fassung des Vertrages.

42. Die im Vertrag angegebenen Adressen gelten als rechtsgültige Zustelladressen, sofern Änderungen nicht schriftlich innerhalb von drei Tagen mitgeteilt werden.

43. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

44. Alle mit diesem Vertrag verbundenen Mietverträge und Übergabeprotokolle sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen.

45. Die auf dem Tablet geleistete digitale Unterschrift gilt als eigenhändige Unterschrift.

Gruppenbezeichnung

Fahrzeuggruppe

Tägliches KM-Limit

Monatliche KM

KM-Überschreitungsgebühr (TL)

Economy E, O, B, X, N, Q, Z, R 300 KM 3600 KM 5,00 TL
Economy Plus A
Mittlere Economy C
Mittelklasse B3, H, I, D, G 5,00 TL
SUV Economy K2
K 3000 KM
M2 5,00 TL
M4
SUV S, M
Großklasse F
Attractive Plus R5, J 5,50 TL
SUV Plus T
Minibus W 6,00 TL
Luxus / Premium L, U, P, Y, V
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